Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Vertragspartner und Geltungsbereich

  1. Die atrava GmbH (nachfolgend „atrava“) erbringt Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing sowie damit zusammenhängende Beratungs-, Analyse-, Strategie-, Optimierungs- und sonstige Agenturleistungen. Sämtliche Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, soweit diese Anwendung findet, sowie etwaiger weiterer Vertragsbestandteile in ihrer jeweils gültigen Fassung.
  2. Soweit atrava im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Diese ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses und kann unter www.atrava.de/av eingesehen werden.
  3. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  4. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn atrava ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.
  5. Diese AGB gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen atrava und dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
  6. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird atrava den Kunden bei der Mitteilung gesondert hinweisen. Gesetzliche Anpassungen aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben oder höchstrichterlicher Rechtsprechung bleiben hiervon unberührt.
  7. Individuelle Vereinbarungen sowie ausdrücklich abweichende Regelungen in Angeboten oder Verträgen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsabschluss und Vertragsänderungen

  1. Angebote von atrava sind, sofern nicht ausdrücklich abweichend angegeben, 14 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig. Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform, durch Unterzeichnung oder durch eine sonstige eindeutige Annahmeerklärung zustande.
  2. Änderungen, Erweiterungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs können auch nach Vertragsschluss in Textform vereinbart werden. Sie werden Bestandteil des bestehenden Vertrags.
  3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
  4. Angaben in Angeboten, Präsentationen, Broschüren, auf Internetseiten oder sonstigen Werbematerialien dienen ausschließlich der allgemeinen Leistungsbeschreibung und stellen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale oder Erfolgsgarantien dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  5. Mitarbeiter von atrava sind nur im Rahmen ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder Vertragsänderungen zu vereinbaren. Vertragsänderungen durch nicht vertretungsberechtigte Mitarbeiter werden erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch die Geschäftsführung oder einen Prokuristen wirksam.

§ 3 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Verträge und Vereinbarungen haben eine Laufzeit von sechs Monaten mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende, sofern im jeweiligen Angebot oder einer individuellen Vereinbarung keine abweichende Regelung getroffen wurde.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    • der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,
    • der Kunde sich mit einem Betrag in Verzug befindet, der der Vergütung von zwei Monatsleistungen entspricht, oder
    • der Kunde seine vertraglichen Mitwirkungs- oder sonstigen wesentlichen Vertragspflichten schwerwiegend oder wiederholt verletzt.
  3. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

§ 4 Art und Umfang der Leistungen

  1. Art und Umfang der von atrava zu erbringenden Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung sowie etwaigen nachträglich in Textform vereinbarten Änderungen oder Ergänzungen.
  2. atrava erbringt die vereinbarten Leistungen nach fachlichem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden. Soweit monatliche Leistungskontingente vereinbart wurden, entscheidet atrava über deren sachgerechte Priorisierung und Verwendung innerhalb des jeweiligen Abrechnungszeitraums.
  3. Vereinbarte Zeitkontingente gelten ausschließlich für den jeweiligen Abrechnungsmonat. Nicht genutzte Stunden verfallen zum Monatsende und können nicht auf Folgemonate übertragen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Über das vereinbarte Zeitkontingent hinausgehende Leistungen werden gesondert vergütet.
  4. Das Projektmanagement umfasst ausschließlich die Koordination der vereinbarten Leistungen zwischen dem Kunden und den von atrava eingesetzten Projektteams. Darüber hinausgehende Beratungs-, Entwicklungs- oder sonstige Leistungen sind nicht Bestandteil des Projektmanagements, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
  5. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere das Erreichen bestimmter Rankings, Umsätze, Conversion Rates, Leads oder vergleichbarer Kennzahlen, ist nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 5 Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden monatlich wiederkehrende Leistungen jeweils zum ersten Kalendertag eines Monats im Voraus berechnet.
  3. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot oder auf der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
  4. atrava ist berechtigt, Teilrechnungen sowie Abschlagsrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt oder den erbrachten Leistungen zu stellen.
  5. Kosten, Gebühren oder Auslagen Dritter, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind oder vom Kunden veranlasst wurden, insbesondere für Software, Lizenzen, Werbebudgets, Plattformen, Hosting oder sonstige Dienstleistungen, werden dem Kunden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
  6. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist atrava berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher offener Forderungen auszusetzen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
  7. Im Verzugsfall ist atrava berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  8. Im Falle von Rücklastschriften oder fehlgeschlagenen Zahlungseinzügen trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Kosten, soweit er diese zu vertreten hat.
  9. Die Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  10. Leistungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, insbesondere Notfalleinsätze, können mit einem gesonderten Vergütungssatz berechnet werden, sofern dies vorab vereinbart wurde.
  11. Wurde eine Ratenzahlung vereinbart und gerät der Kunde mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug, wird der gesamte noch offene Restbetrag sofort fällig, sofern gesetzlich zulässig.

§ 6 Mitwirkungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, atrava bei der Durchführung der vereinbarten Leistungen angemessen zu unterstützen. Hierzu gehört insbesondere:

  1. atrava sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Zugangsdaten und sonstigen Materialien vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen;
  2. atrava sowie den von atrava eingesetzten Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge zu Systemen, Plattformen und Software bereitzustellen;
  3. einen fachlich geeigneten Ansprechpartner zu benennen, der berechtigt ist, Auskünfte zu erteilen sowie Freigaben und Entscheidungen im Rahmen des Projekts zu treffen;
  4. erforderliche Freigaben, Rückmeldungen und Entscheidungen innerhalb angemessener Frist zu erteilen;
  5. Fehler, Störungen oder Mängel unverzüglich nach Kenntnis in Textform mitzuteilen und atrava bei der Fehleranalyse in zumutbarem Umfang zu unterstützen;
  6. eigene Daten regelmäßig und in angemessenem Umfang zu sichern. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet atrava keine Datensicherung;
  7. sicherzustellen, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Inhalte, Daten und Materialien frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen;
  8. sämtliche Mitwirkungspflichten rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zu erfüllen.

Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Hierdurch entstehende Mehraufwände können dem Kunden nach den vereinbarten Vergütungssätzen zusätzlich berechnet werden. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 7 Leistungsänderungen

  1. Die Parteien streben eine langfristige Zusammenarbeit an. Aufgrund technischer Entwicklungen, Änderungen gesetzlicher Vorgaben sowie Anpassungen von Plattformen, Suchmaschinen, Werbenetzwerken oder sonstigen Drittanbietern ist atrava berechtigt, einzelne Maßnahmen innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs anzupassen oder durch gleichwertige bzw. geeignetere Maßnahmen zu ersetzen, sofern hierdurch der Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird. Berechtigte Interessen des Kunden werden hierbei angemessen berücksichtigt.
  2. Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden sind gesondert zu vereinbaren. atrava wird deren technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit prüfen und den Kunden über einen gegebenenfalls entstehenden Mehraufwand informieren. Ein Anspruch auf Umsetzung besteht nicht.
  3. Soweit durch Leistungsänderungen oder Leistungserweiterungen zusätzlicher Aufwand entsteht, ist dieser nach den vereinbarten Vergütungssätzen oder einer gesonderten Vereinbarung zu vergüten.

§ 8 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

  1. Termine und Fristen für die Erbringung von Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von atrava ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden.
  2. Soweit für die Leistungserbringung Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich sind, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht vollständig nachkommt.
  3. Verzögerungen, die außerhalb des Einflussbereichs von atrava liegen, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Arbeitskämpfen, Ausfällen oder Einschränkungen von Drittanbietern, Hostinganbietern, Clouddiensten, Plattformbetreibern, Suchmaschinen, Werbenetzwerken, Telekommunikationsanbietern oder sonstigen technischen Infrastrukturen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen entsprechend. Dies gilt auch für unvorhersehbare technische Störungen sowie Sicherheitsvorfälle, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von atrava liegen.
  4. Kann atrava aufgrund eines Leistungshindernisses nach Absatz 3 ihre Leistungen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt erbringen, stellt dies keine Pflichtverletzung dar. atrava wird den Kunden über derartige Leistungshindernisse informieren, soweit dies zumutbar ist.

§ 9 Beanstandungen

  1. Beanstandungen hinsichtlich der von atrava erbrachten Leistungen sind vom Kunden unverzüglich nach Kenntnis in Textform mitzuteilen.
  2. atrava wird berechtigte Beanstandungen innerhalb angemessener Frist prüfen und im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen beheben oder nachbessern.
  3. Beanstandungen begründen keinen Anspruch auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz, soweit atrava die vertraglich geschuldeten Leistungen ordnungsgemäß erbracht hat.
  4. Kein Mangel der Leistung liegt insbesondere vor, wenn gewünschte wirtschaftliche Erfolge, Rankings, Reichweiten, Klickzahlen, Leads, Umsätze oder vergleichbare Kennzahlen nicht erreicht werden, sofern diese nicht ausdrücklich vertraglich zugesichert wurden.

§ 10 Nutzungsrechte

  1. Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechte an den von atrava im Rahmen der Vertragsdurchführung erstellten Arbeitsergebnissen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung bei atrava, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
  2. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist.
  3. Eine Übertragung oder Unterlizenzierung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von atrava zulässig, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.
  4. An allgemeinen Konzepten, Methoden, Strategien, Vorlagen, Prozessen, Skripten, Automatisierungen, Know-how sowie sonstigen unabhängig vom Kunden entwickelten Arbeitsmitteln verbleiben sämtliche Rechte bei atrava. atrava ist berechtigt, diese auch für andere Kunden uneingeschränkt weiterzuverwenden.
  5. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Marken, Logos, Bilder, Texte oder sonstige Materialien verbleiben im Eigentum bzw. in den Rechten des Kunden. Der Kunde räumt atrava für die Dauer der Vertragsdurchführung die erforderlichen Nutzungsrechte zur Erbringung der vereinbarten Leistungen ein.

§ 11 Rechte Dritter

  1. Beide Vertragsparteien gewährleisten, dass die von ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bereitgestellten Inhalte, Daten, Unterlagen, Marken, Bilder, Texte, Grafiken, Software oder sonstigen Materialien frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte für die vertragsgemäße Verwendung vorliegen.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt atrava von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung entstehen. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
  3. Macht ein Dritter Ansprüche wegen einer behaupteten Schutzrechtsverletzung geltend, werden sich die Vertragsparteien hierüber unverzüglich informieren und sich im zumutbaren Umfang gegenseitig bei der Abwehr der Ansprüche unterstützen.
  4. atrava übernimmt keine Prüfung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte auf bestehende Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstige Schutzrechte, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich Gegenstand der beauftragten Leistung ist.
  5. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung von Drittplattformen, Werbekonten, Trackingdiensten oder sonstigen externen Systemen im Einklang mit den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben erfolgt, soweit diese Verantwortung gesetzlich oder vertraglich beim Kunden liegt.

§ 12 Mitarbeiterschutz und Abwerbeverbot

  1. Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Beendigung der Vertragsbeziehung weder unmittelbar noch mittelbar Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder von atrava zur Leistungserbringung eingesetzte Subunternehmer abzuwerben oder ohne vorherige Zustimmung von atrava unmittelbar zu beauftragen oder anzustellen.
  2. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen diese Verpflichtung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 EUR je Verstoß. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.

§ 13 Vertraulichkeit und Referenzen

  1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.
  2. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die
    • bereits allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt werden,
    • der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
    • von einem berechtigten Dritten rechtmäßig offenbart wurden oder
    • aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
  3. Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Beendigung des Vertrags hinaus fort.
  4. atrava ist berechtigt, den Kunden unter Verwendung seines Unternehmensnamens und Logos als Referenz zu benennen sowie die für den Kunden erbrachten Leistungen in allgemeiner Form für Eigenwerbung zu beschreiben, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht oder gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungspflichten entgegenstehen.

§ 14 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretung

  1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen berechtigt.
  2. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, soweit dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  3. Die Abtretung von Rechten oder Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von atrava. § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 15 Haftung

  1. atrava haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet atrava nur für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung von atrava bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. atrava übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die erbrachten Leistungen bestimmte wirtschaftliche Erfolge erzielt werden. Insbesondere wird keine Haftung für das Erreichen bestimmter Rankings, Sichtbarkeiten, Reichweiten, Klickzahlen, Conversion Rates, Leads, Umsätze oder vergleichbarer wirtschaftlicher Kennzahlen übernommen, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
  5. atrava haftet nicht für Leistungsstörungen, Ausfälle oder Änderungen von Leistungen Dritter, insbesondere von Suchmaschinen, Werbeplattformen, Hostinganbietern, Clouddiensten, Softwareanbietern oder sonstigen externen Plattformen, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs von atrava liegen.
  6. Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich, sofern eine Datensicherung nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist. Bei einem von atrava zu vertretenden Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
  7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Organe, gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von atrava.
  8. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von atrava. atrava bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG) sowie der kollisionsrechtlichen Vorschriften des internationalen Privatrechts, soweit deren Ausschluss gesetzlich zulässig ist.

 

Telefon: 05203 4648890

E-Mail: hallo@atrava.de

Internet: www.atrava.de

 

Stand 13.07.2026

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